Kostenloser Versand ab € 100,- Bestellwert
Freecall 0800 2 87 33 64
Freecall: 0800 - 2 87 33 64
 
0
 

Warnhinweise

Warnhinweise

Die seit dem 20.07.2011 gültige Spielwarenrichtlinie (2009/48/EG) schreibt allen Anbietern von Spielwaren und ähnlichen Artikeln vor, dass eventuelle Warnhinweise den Produkten zugeordnet und in Katalogen und auf der Internetpräsenz veröffentlicht werden müssen.

Dabei ergeben sich kuriose Situationen und Ungereimtheiten, die sich auf den ersten Blick nicht immer erschließen.
So muss z. B. eine scharfe Erwachsenenschere keinen Warnhinweis tragen (da keine Spielware), eine speziell für Kleinkinder entwickelte, ungefährliche aber schon. Hinweise wie „Kinderroller – nicht im Straßenverkehr zu verwenden (38)“, oder „Kaufladenartikel – nicht zum Verzehr geeignet (36)“ sorgen bisweilen für Kopfschütteln. Aber insgesamt sind diese Warnhinweise nicht nur Pflicht, sondern auch wichtig. Vor allem wenn es sich um Dinge wie „Verschluckbare Kleinteile – Erstickungsgefahr (4)“ handelt.

Was Sie Ihren Kindern letztendlich an und in die Hand geben können, liegt natürlich in Ihrem Ermessen. Die Warnhinweise ersetzen nicht Erfahrung und Aufsichtspflicht. Es ist natürlich wichtig, dass Kinder ihre eigenen Erfahrungen machen und Gefahren einzuschätzen lernen. Eine Begleitung oder Erklärung von Erwachsenen ist jedoch notwendig und hilfreich. Aber das wissen Sie am besten und können das Gefahrenpotential richtig einschätzen.
Wir wünschen Ihnen und den Kindern viel Spaß mit unseren Produkten!

Wenn Sie weitere Fragen zur Sicherheit unseres Sortiments haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Ihr Aurednik-Team

Version 1 - Stand: 22.03.2021
Zuletzt angesehen